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Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig, Thomas Horn aus Googleindex verschwunden?

Oktober 14th, 2008 16:08:41

Es ist noch kein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az. 308 O 42/06).

Zitat Heise.de.

Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die “Urheberrechtskammer” des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur “PsykoMan” im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.

Bis vor kurzem konnten noch Einträge bei Google zu Thomas Horn gefunden werden. Es wäre verständlich, wenn Google Thomas Horn jetzt komplett aus dem Index gelöscht hätte. Erst möchte ein Künstler das Internet nutzen, über Suchmaschinen gefunden werden, sicher ist auch das ein Künstler Geld verdienen muss. Wer dann aber seine Bilder nicht in einer Bildersuchmaschine haben möchte sollte wohl besser komplett aus dem Internet bleiben.

Zu mal jeder Möglichkeiten hat das Texte, Grafiken, Bilder usw. nicht von Suchmaschinen indiziert und verwendet werden. Die einfachste Möglichkeit ist ein mit einem Passwort geschützter Bereich oder man trägt Teile einer Seite in die robot.txt ein und verbiete den Suchmaschinen so das Indizieren in bestimmten Ordnern.

Herr Horn sollte sich einmal bewusst machen das man seine Bilder meistens überhaupt nicht kennt. Sehr oft kommt es vor das man in der Bildersuche etwas anderes sucht und durch Zufall auf so ein Bild eines Künstlers stösst und es einem so gut gefällt, dass man es kaufen wird. Pech, denn in Zukunft werden wohl hoffentlich mehr einfach mal nach Herrn Horn bei Google suchen und nur über das Gerichtsverfahren finden. Selbst schuld und es sei ihm gegönnt kein einziges Bild mit Hilfe des Internets zuverkaufen.

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  1. Insolventer Vereinbesitzer
    9. November 2008, 11:06 | #1

    Ich glaube das ist Hr. Horn mittlerweile egal. Er hat doch schon so viel geld mit seinen unterlassungsklagen auch an kleine seiteninhaber verdient, da brauch er kein bild mehr verkaufen. Sein neues geschäftsmodell ist jedenfalls unterlassunsklagen in massen zu schreiben und nicht mehr die eigentlichen bilder zu verkaufen.

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