Pfälzer nicht verstehen ok, beim lesen wird es auch schwer
Zitat: “Naja der Verkaeufer residiert in der Pfalz, da ist hochdeutsch eine Fremdsprache…” Via: Helaron.
Zitat: “Naja der Verkaeufer residiert in der Pfalz, da ist hochdeutsch eine Fremdsprache…” Via: Helaron.
Heute nach der Arbeit auf zu MediaMarkt in Karlsruhe. Wir wollten uns einfach ein paar USB-Sticks zulegen. Auto abgestellt und Laptoptasche um die Schulter, rein in den Laden. Wie vorhin schon getwittert steht am Eingang Security-Personal. Am Blick habe ich schon geahnt was gleich kommt. Und mein Gespür hat mich mal wieder nicht enttäuscht.
Packen Sie Ihr Tasche bitte in ein Schliessfach?
Moment mal, ich sehe keinen Grund wieso ich meine Tasche in ein Schliessfach stecken sollte, wo diese Fächer schon fast außerhalb des Ladens sind.
Nun gut, der Herr hat gefragt und hat mir ja eh schon zwei Möglichkeiten gelassen zu antworten:
Ich werde meine Tasche nicht in eines Fächer packen.
Kurz und knapp, sein Blick war danach schon mal perfekt. Ladenbesitzer und Security wissen hoffentlich, das was sie da vom Kunden verlangen ist nicht rechtsmäßig. Daher wird auch immer nett gefragt. Genau das gleiche wie an manchen Kassen. Es hängt ein Zettel auf dem steht:
“Bitte zeigen Sie auf verlangen der Kassiererin den Inhalt ihrer Taschen.”
Beides sind bitten und kein muss. Sie können es auch gar nicht verlangen. Kunden können höchstens das Entfernen dieser Zettel verlangen und um Unterlassung der Aufforderung Taschen irgendwo rein zu packen bitten.
»Information und Taschenannahme
Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.«
stellt weder eine rechtsverbindliche Ausgestaltung des Hausrechts des Geschäftsinhabers noch eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.
Also lieber MediaMarkt und andere Konsumtempel, lasst es doch endlich mal sein euren Kunden, die gerade erst 2 Meter im Laden sind zu unterstellen, sie würden euch die Regale leer klauen. Beim nächsten mal werde ich das BGH Urteil auf dem Rechner haben und der Freundin das Videohandy in die Hand drücken. Mal sehen wie weit Security, Ladenleiter gehen und wie sie am Ende gucken wenn die Polizei einen Geleitschutz in den Laden gibt. Gut ich würde mich dann wohl eh nachher umdrehen und eine andere Ladenkatte aufsuchen, wo ich nicht beim reingehen als Ladendieb hingestellt zwerden.
Als Lektüre für den MediaMarkt ist zu empfehlen:
BGB §§ 229,903; AGBG § 1.
VIII. Zivilsenat. Urt. vom 3. November 1993 [ 03.11.93 ]
i.S. B. (Kl.) w. R. L. GmbH (Bekl.).
VIII ZR 106/93
Erstaunlich, es ist von 1993 und immer noch nicht zu manchen Ladeninhabern durchgedrungen.
Anders kann man die Situation nicht mehr beschreiben. Ursula von der Leyen schreiten einfach weiter mit Ihrem Plan das Internet einzuschränken. Beim Kampf gegen Kinderpornographie lässt sie sich nicht aufhalten. Heftigste Kritik, auch wenn diese berechtigt ist, wird strickt überhört.
Im aktuellen Interview mit dem Stern wird angemerkt: “Sie übergehen damit die Kritik von fast 100.000 Bürgern, die die Petition unterschrieben haben.” Frau von der Leyen antwortet, nicht zum ersten mal im Interview, sie nehme sie Petition ernst. Sie spricht die Einwände an in Bezug der unkontrollierbaren Listen, die vom BKA erstellt werden sollen. Ihr Vorschlag ist jetzt ein unabhängiges Gremium, welches die Listen kontrolliert. Der gleiche Vorschlag kam erst von ein paar Tagen von mehreren Kinderschutzvereinen, jetzt von Frau von der Leyen.
Aktuell kommt bei Google immer diese Fehlermeldung nach ca. 30 Sekunden:

Ist das bei anderen auch so?
Update
Das Problem scheint erst aufzutreten nachdem Google die Labs mit in die Reiter unter Einstellungen eingebaut hat. Danach ging bei einigen Usern das Login nicht mehr. Cache löschen, dann kommen alle wieder rein. Kann ja mal passieren.
Es ist noch kein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az. 308 O 42/06).
Zitat Heise.de.
Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die “Urheberrechtskammer” des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur “PsykoMan” im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.
Bis vor kurzem konnten noch Einträge bei Google zu Thomas Horn gefunden werden. Es wäre verständlich, wenn Google Thomas Horn jetzt komplett aus dem Index gelöscht hätte. Erst möchte ein Künstler das Internet nutzen, über Suchmaschinen gefunden werden, sicher ist auch das ein Künstler Geld verdienen muss. Wer dann aber seine Bilder nicht in einer Bildersuchmaschine haben möchte sollte wohl besser komplett aus dem Internet bleiben.
Zu mal jeder Möglichkeiten hat das Texte, Grafiken, Bilder usw. nicht von Suchmaschinen indiziert und verwendet werden. Die einfachste Möglichkeit ist ein mit einem Passwort geschützter Bereich oder man trägt Teile einer Seite in die robot.txt ein und verbiete den Suchmaschinen so das Indizieren in bestimmten Ordnern.
Herr Horn sollte sich einmal bewusst machen das man seine Bilder meistens überhaupt nicht kennt. Sehr oft kommt es vor das man in der Bildersuche etwas anderes sucht und durch Zufall auf so ein Bild eines Künstlers stösst und es einem so gut gefällt, dass man es kaufen wird. Pech, denn in Zukunft werden wohl hoffentlich mehr einfach mal nach Herrn Horn bei Google suchen und nur über das Gerichtsverfahren finden. Selbst schuld und es sei ihm gegönnt kein einziges Bild mit Hilfe des Internets zuverkaufen.
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