Spam von Möchtergern-X-Promi-Schlagerstars
Die Schlagerwelt ist ja schon ein komischer haufen. Wenn der Schlager ja so toll ist wieso bekommt er dann keine eigene Sendungen mehr wie früher die Schlagerparade und Co.? Anhören kann man sich das Zeug irgendwie kaum. Die Texte sind dazu einfach zu blöd. Wenn 15 Jahre alte “Schlagerstars” auf der Bühne von Liebe, Heiraten und zusammen Kinder kriegen singen wirkt das schon etwas sehr komisch.
In der Vergangenheit habe ich viel mit Streamservern und allem was zu einem Webradio gehört zutun gehabt. Man kommt halt aus der IT und kennt das ganz Zeug was manche für ein Musikportal benötigen. Da kam es dann schon mal vor das ein Bekannter und später Bekannte des Bekannten nach Hilfe gerufen haben. Das übliche, irgend etwas funktioniert nicht.
Man setzte also einen oder mehrere Streamserver auf. Manchmal einen Apache für den Chat, das Forum usw.. Zum testen loggt man sich am Anfang dann auch mal dort ein, stellt ein paar Settings ein und testet.
Viele dieser Portale sind schon wieder aus dem Internet verschwunden, aber die E-Mailadressen der User existieren weiter. Sie werden fleissig von neuen Portal, Eventplanern, Eventmanager und ähnlichen Gesocks genutzt um Ihren ach so tollen Schlager an den Mann oder die Frau zubringen.
Dreisst bekomme ich von ein paar dieser Gestallten Mails über Schlagerevents, CD Veröffentlichungen und vielen schönen Dingen aus der Schlagerwelt. Auch wenn ich es gar nicht möchte. Gerade heute flattert genau so eine Mail in einem Postfach rein und der Hass wird immer größer. Es soll ja jeder machen und hören was ihm gefällt aber muss man den Rest der Menschheit so penetrant mit dem eigenem Musikgeschmack auf die Nerven gehen?
Die Mail ansich ist ja nicht das Problem, eher das was am Ende der Mail zu lesen war:
“Wir gehen davon aus, dass Sie an Informationen von/über bellaXXXXXde etc. interessiert sind. Sie hatten mit uns in den letzten 48 Monaten Kontakt, entweder direkt oder über einen unserer vielen Geschäfts- oder Kooperationspartner, durch diverse Aktionen wie Mailings, Insertionen, Telefon-Konferenzen, Internetwerbung etc.! Der bisherige Kontakt kann auch schriftlich, telefonisch, per Fax, SMS oder e-Mail gewesen sein.”
Interessant, man hat Kontakt mit einer Person, wie vielleicht in diesem Fall, die Person kennt jemanden, der jemanden kennt, der Eventplaner ist und schon darf dieser jenige die E-Mailadresse für Spammails benutzen, er ist ja “Geschäfts- oder Kooperationspartner”.
Das muss ich direkt mal unserem Vorstand am Montag erklären. Wir dürfen also wild Werbung durch das Internet schicken. Unsere Partner: Alcatel, Siemens, Telekom, E-Plus, Vodafone, Telfonica, Arcor, und viele andere mehr werden es. Geht man davon aus das wir irgendwie mit sehr vielen “Partnern- und Kooperationspartnern” in Kontakt stehen und mit denen Zusammenarbeiten dürfte wir also deren Kunden mit unseren Mails auch noch beglücken. Zumindest wenn man der Signatur der Schlagerfutzis glaubt. Da erschliessen sich ganz viele tolle Möglichkeiten für unsere Werbekunden.
In der Mail fehlt aufjedefall die rechtlich sichere Signatur für Gewerbetreibende. Dann ist sie unerwünscht und das wurde dann auch gleich einmal mitgeteilt und im Löschung der kompletten Daten gebeten. Am Wochenende wird dann mal in die Kanzlei meines Vertrauens gemailt, die dann eine Abmahnung versenden dürfen. Kosten trägt der Empfänger, eie in der Mail aufgeführt. Wer das rechtliche Zeug lesen möchte kann gerne auf weiterlesen klicken.
Ein paar Daten sind hier ausge-Xt damit nicht die ganze Welt mehr weiss als sie sollte.
Guten Tag,
Am 16.01.2009 um 21:19 schrieb Bella Vista News:
Dies ist keine Massenwerbung oder gar SPAM, sondern eine ernsthafte und gezielte Information!
Wir gehen davon aus, dass Sie an Informationen von/über bellaXXXXXX.de etc. interessiert sind. Sie hatten mit uns in den …..
hiermit fordere ich Sie umgehend auf alle E-Mailadressen und sonstige Daten sofort zu löschen, die meine Person betreffen.
Auch wenn sie behaupten keine Massenwerbung und Spam zu versenden, sind diese E-Mails ohne meinen Wunsch und vor allem ohne Einwilligung zugesandt worden.
Zu der Signatur unter Ihrer Mail:
“Wir gehen davon aus, dass Sie an Informationen von/über bellaXXXX.de etc. interessiert sind. Sie hatten mit uns in den letzten 48 Monaten Kontakt, entweder direkt oder über einen unserer vielen Geschäfts- oder Kooperationspartner, durch diverse Aktionen wie Mailings, Insertionen, Telefon-Konferenzen, Internetwerbung etc.! Der bisherige Kontakt kann auch schriftlich, telefonisch, per Fax, SMS oder e-Mail gewesen sein.”
Also langsam reicht es, wenn man immer wieder von irgend welchen X-Promi-Schlager(Möchtegern)Stars Spammails erhält und auch noch so einen Schwachsinn lesen muss. Sie sind der Meinung Kontakt per Telefon, per E-Mail usw. reicht aus um über irgendwelchen dubiosen “Geschäfts- oder Kooperationspartner” an E-Mailadressen zu gelangen und diese dann frech für Werbemails zu benutzen. Da haben Sie sich jetzt aber auf sehr sehr dünnes Eis begeben. Denn rechtlich ist es nicht getan einfach zu behaupten ein angeblicher “Partner” hatte mal Kontakt mit dem Empfänger und das reicht aus um Spam versenden zu dürfen.
Sind sie anderer Meinung, dann senden Sie mir bitte die Daten zu, mit denen Sie meine Zustimmung von Newslettern usw. belegen können.
Zusätzlich hätte ich gerne die Information zu dieser Zeile aus dem Header der E-Mail:
Received: from PeterPC (p5090AE08.dip0.t-ipconnect.de [XXX.XXX.XXX.XXX])
by XXXXXXXX.pureserver.info (Postfix) with ESMTP id 6AB0A80F214
for <XXX@XXX.XX>; Fri, 16 Jan 2009 21:20:41 +0100 (CET)
PeterPC ist das zufällig der Rechner von Peter XXXXXX aus XXXXXX, der den Newsletter versendet hat? Es würde mich nicht wundern wenn es auch dieses mal zutreffen würde.
Weiter fordere ich Sie auf weitere Werbemails zu unterlassen, sollten Sie weiter E-Mails an folgende Domains:
domain: XXXXXXXXXX.XX
domain: XXX.XX
….
senden, werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Aktuell können Sie dies schon einmal zur Kenntnis, ggf. erhalten Sie auch in den nächsten Tagen ein Schreiben eines Anwalts. Diese Kosten werden selbstverständlich Sie tragen.
Bereits eine einmalige unzulässige E-Mail-Werbung begründet einen Verstoß gegen die Grundsätze lauterer Werbung (so zumindest: AG Hamburg, Urteil vom 20.06.2005, Az. : 5 C 11/05). Dieser muss vom Empfänger der unerwünschten E-Mail nicht hingenommen werden. Der Empfänger kann den Versender von unerwünschter Werbung, auf dessen Kosten durch einen Rechtsanwalt auffordern lassen, die Versendung an ihn zu unterlassen. Diese Aufforderung geschieht mittels einer Abmahnung, die den Versender für jeden Fall der erneuten Versendung einer E-Mail an den Empfänger verpflichtet, an diesen eine Strafzahlung zu leisten. Kommt der Versender die E-Mail dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann der Anspruch auf Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails gerichtlich durchgesetzt werden.
Da der Versender von E-Mails nachweisen muss, dass der Empfänger zum Empfang sein Einverständnis erklärt hat, ist der Versand von E-Mails so zu gestalten, dass die Einwilligung des Empfängers entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisbar ist.
Als Möglichkeit im konkreten Einzelfall das Einverständnis des Empfängers zu erhalten, gibt es verschiedene technische Möglichkeiten, von denen jedoch nur durch das so genannte Double-Opt-In-Verfahren die rechtlichen Voraussetzungen dergestalt erfüllt werden können, dass der Versender die Einwilligung des Empfängers nachweisen kann.
In seinem Grundsatzurteil hat der BGH dazu festgestellt, dass unerwünschte Werbung durch E-Mails, so genannten Spams oder Junk-Mails, grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellt und gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt (BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. : I ZR 81/01).
Nur ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung unter den Voraussetzungen zulässig, dass sich der Empfänger ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt hat oder ein Einverständnis aufgrund einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.Das Einverständnis in den Empfang der E-Mails muss ausdrücklich erklärt werden. Eine ledigliche Veröffentlichung der eigenen E-Mailadresse (z.B. im Briefkopf) stellt kein solches Einverständnis dar. Das nur potentielle Interesse des Empfängers am Erhalt der E-Mail reicht für eine Einwilligung nicht aus. Im geschäftlichen Verkehr kann jedoch das Einverständnis vermutet werden, wenn die E-Mail an einen Empfänger versandt wurde, mit dem ein ständiger Geschäftskontakt besteht und ein Interesse des Empfängers am umgehenden Erhalt der Informationen seines Geschäftspartners bestehen. Die Einwilligung in die Zustimmung bzw. der ständige Geschäftskontakt und das Interesse des Empfängers am Erhalt ist dabei vom Versender der E-Mail zu beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004, Az. : I-15 U 41/05).
Voraussetzung einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung ist, dass der Absender ein Unternehmer ist, der die Adressen von Kunden, im Zusammenhang mit einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat (z.B. im Rahmen der Bestellung). Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in der E-Mail Waren oder Dienstleistungen anbietet, die einen Bezug zum Empfänger haben, also im Zusammenhang mit der Ware bzw. Dienstleistung stehen, aus denen die Geschäftsbeziehung resultiert.
Eine Übersendung von E-Mails ist jedoch immer dann unzulässig, wenn der Empfänger die Übersendung ausdrücklich untersagt hat. Gleiches gilt dann, wenn der Empfänger bei der Erhebung der Adresse und bei jeder Übersendung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er die Übersendung von E-Mails jeder Zeit widerrufen kann. Dieser Widerruf muss dem Empfänger möglich sein, ohne dass hierfür Kosten entstehen, die über den Basistarifen liegen, also per E-Mail oder Telefon außerhalb der Mehrwertdienstnummern (Vorwahl 0190, 0900 oder 0137) möglich sein.
Auch die erstmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail mit dem Hinweis, dass der Empfänger einer Übersendung für die Zukunft widersprechen kann, stellt bereits durch die erste E-Mail eine unerlaubte, unzulässige Belästigung dar, die der Empfänger nicht hinzunehmen braucht (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2002, Az. : 5 U 6727/00). Letzteres gilt auch, wenn bereits aus der Kopfzeile der E-Mail deutlich wird, dass es sich um eine Werbe-E-Mail handelt (vgl. Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 12.12.2003, Az. : 5 C 260/03).
Eine Umgehung des Verbot Werbenachrichten per E-Mail zuzusenden, mit der Folge, dass die übersendete E-Mail eine unzulässige Belästigung darstellt, die der Empfänger nicht zu dulden braucht, liegt in folgenden Fallgruppen vor:
1. Zusendung von E-Mails aufgrund Empfehlung
Soweit eine Werbenachricht aufgrund der Empfehlung/Weitergabe der Adresse eines vermeintliches Freundes erfolgt, liegt darin eine unzulässige Belästigung, da der „Freund“ die zur Übersendung der E-Mail erforderliche Einwilligung des Empfängers nicht abgeben kann.
2. Zusendung von E-Mails an Nutzer von Produkten (keine direkten Kunden)
Soweit eine Werbenachricht an Empfänger erfolgt, die dem Unternehmen als Nutzer Ihrer Produkte bekannt sind (z.B. : registrierte Nutzer von Softwareprodukten oder Käufer einer Automobilmarke), liegt eine unzulässige Belästigung vor, wenn das Produkt nicht beim Hersteller, sondern (wie in der Regel üblich) bei einem Händler gekauft wurde. Es besteht nämlich zwischen dem Hersteller und dem Empfänger keine direkte Geschäftsbeziehung, die es rechtfertigen könnte, eine Einwilligung in die Übersendung einer E-Mail anzunehmen.
3. Zusendung von E-Mails aufgrund erschlichener Einwilligung
Soweit die Zustimmung zur Übersendung einer Werbenachricht durch das Erschleichen einer Einwilligung erfolgt, indem entweder innerhalb der AGB von Unternehmen (Übersendern der E-Mails) ein entsprechendes Einverständnis hineingeschrieben wird oder im Bestellformular ein entsprechendes Einverständnis unterstellt wird, sind diese Klauseln unwirksam.
MfG
…..
One Response to “Spam von Möchtergern-X-Promi-Schlagerstars”
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Sara on September 15th, 2009
Wer keine Spam Mail erhalten möchte, sollte genau darauf achten, wo er seine Spuren im Netz hinterlässt. Selbst beim Bestellen irgendwelcher Produkte im Netz läuft man Gefahr, dass die angegebene E-mail Adresse mit Spam Werbung bombardiert wird. Und das ist kein Witz. Selbst seriöse Unternehmen verschicken Werbemails ohne Ende. Also vorsicht bei Angabe euerer Email-Adresse