WordPress-Plug-in “Subscribe to Comments” führt zu Abmahnung
Leider verzichtet “Subscribe to Comments” auf das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, nachdem zunächst eine Bestätigung des Empfängers per E-Mail eingeholt werden muss. So soll sichergestellt werden, dass nur der Inhaber einer E-Mail-Adresse ein solches Abo beauftragen kann.
Bei tobiaskoelligan.de und Infogurke gibt es PlugIns, die “Subscribe to Comments” mit einem Double-Opt-In-Verfahren zur Verfügung stellen.
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